Informationen zum D-Ticket JugendBW
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zum 1. Dezember 2023 wurde das „D-Ticket Jugend BW“ für 365 € im Jahr eingeführt. Dieses Ticket ersetzt das bisherige „JugendTicketBW“ und kann an allen Tagen rund um die Uhr genutzt werden.
Das "D-Ticket JugendBW" gilt überall, wo das normale Deutschland-Ticket auch gilt. Also in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Dazu gehören alle IRE, RE, RB, S-Bahnen, Straßen-/Stadtbahnen und Busse.
Weitere Besonderheiten können Sie direkt auf der Homepage der DB nachlesen:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/verkehrsverbuende-tarife/alles-zum-d-ticket-jugendbw
Das „D-Ticket JugendBW“ gilt nur für die 2. Klasse.
Das Ticket gibt es nur als Jahresabo. Nach dem ersten Jahr kann es monatlich gekündigt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise Ihre Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg ist.
- Die Bezugsberechtigung erlischt mit Vollendung des 21. Lebensjahres (ohne Ausbildungsnachweis) bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit einem Nachweis).
- Der Antrag für das Abo kann in jeder Servicestelle der VVS / DB beantragt werden.
- Das Ticket ist im ganzen VVS Netz gültig und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Auskünfte erhalten sie an den Servicestellen der VVS / DB.
- Das Ticket hat während der Gültigkeit keine Zeitbegrenzung und kann auch in der Freizeit, wie auch zu Praktika oder in den Ferien genutzt werden.
Links zur Onlinebestellung und Download-Link finden Sie unter:
https://www.vvs.de/tickets/ticketskaufen
Weitere Infos zum D-Ticket JugendBW gibt es beim der VVS:
Telefonservice: 0711 19449
Kontaktzeiten: Mo.-Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
oder
per E-Mail: www.vvs.de/service/kontaktformulare
Geänderte Regelung bei „Erlassfällen“
Bei sogenannten „Erlassfällen“, die in den Schulsatzungen der Verbundlandkreise geregelt sind, z. B. „3. Kind-Regelung“:
Hier der Link zu der Homepage des Landkreises Ludwigsburg auf der die Antragsvordrucke zum Runterladen bereitstehen:
www.landkreis-ludwigsburg.de