Berufsausbildung

Zugangsvoraussetzungen: Auszubildende benötigen für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Bei Ausbildungsberufen, in denen die Grundstufe in Vollzeitform als einjährige Berufsfachschule durchgeführt wird, ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich.

Gewerbliche Berufsschule

Dauer jeweils 3,5 Jahre.

Dauer 2 Jahre.

Die einjährige Berufsfachschule

Die einjährige Berufsfachschule ergänzt das duale System, da es in einigen Berufen sinnvoll ist, die Ausbildung zunächst ganz der Schule zu übertragen.
Vor allem im Handwerk sollen so ähnlich gute Ausbildungschancen geschaffen werden, da nicht jeder Betrieb die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten anbieten kann. Die einjährige Berufsfachschule vermittelt neben einer Vertiefung der Allgemeinbildung die gesamte Grundausbildung in Theorie und Praxis nach den betreffenden Ausbildungsvorschriften des jeweiligen Einzelberufes. Sie ersetzt in den meisten Fällen das erste Jahr der betrieblichen Ausbildung. Durch die vorgeschriebenen Betriebspraktika ist die einjährige Berufsfachschule besonders praxisorientiert.
Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.