Elektrotechnik

Elektrofachkraft mit eingeschränktem Aufgabengebiet

Zielgruppe

Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss und gute Hauptschüler in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Metallindustrie und des Metallhandwerks.

Ziel

Qualifizierung zur Elektrofachkraft

Der Auszubildende wird befähigt, nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung mit entsprechender Zusatzqualifikation bestimmte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchzuführen. Das Aufgabengebiet ist dabei grundsätzlich auf die vom Betrieb genannte Produktionsanlage beschränkt.

Verteilung der Ausbildungszeit zur Elektrofachkraft

  1. Halbjahr 2. Halbjahr
1. Ausbildungsjahr 40 Stunden Fachtheorie
keine Fachpraxis
2. Ausbildungsjahr 40 Stunden Fachtheorie
3 Wochen Fachpraxis/Betrieb
40 Stunden Fachtheorie
3 Wochen Fachpraxis/Betrieb
3. Ausbildungsjahr 40 Stunden Fachtheorie
2 Wochen Fachpraxis
40 Stunden Fachtheorie
4 Wochen Fachpraxis
(anwendungsbezogen)
 

Die Praxisprüfung im Betrieb erfolgt Mitte bis Ende Juli.

Ansprechpartner

StD Kian Anlauf, Abteilungsleiter Abt. 4
E-Mail: anlauf@css-lb.de