Elektrofachkraft mit eingeschränktem Aufgabengebiet
Zielgruppe
Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss und gute Hauptschüler in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Metallindustrie und des Metallhandwerks.
Ziel
Qualifizierung zur Elektrofachkraft
Der Auszubildende wird befähigt, nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung mit entsprechender Zusatzqualifikation bestimmte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchzuführen. Das Aufgabengebiet ist dabei grundsätzlich auf die vom Betrieb genannte Produktionsanlage beschränkt.
Verteilung der Ausbildungszeit zur Elektrofachkraft
1. Halbjahr | 2. Halbjahr | |
1. Ausbildungsjahr | – | 40 Stunden Fachtheorie keine Fachpraxis |
2. Ausbildungsjahr | 40 Stunden Fachtheorie 3 Wochen Fachpraxis/Betrieb |
40 Stunden Fachtheorie 3 Wochen Fachpraxis/Betrieb |
3. Ausbildungsjahr | 40 Stunden Fachtheorie 2 Wochen Fachpraxis |
40 Stunden Fachtheorie 4 Wochen Fachpraxis (anwendungsbezogen) |
Die Praxisprüfung im Betrieb erfolgt Mitte bis Ende Juli.
Ansprechpartner
StD Kian Anlauf, Abteilungsleiter Abt. 4
E-Mail: anlauf@css-lb.de